
Kosten für die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.
Vorteile:
Kein bürokratischer Aufwand und folglich keine Verzögerung beim Beginn und Fortfahren einer Behandlung.
Kürzere Wartezeiten.
Die Therapie wird nicht aktenkundig und wirkt sich somit nicht negativ auf den Abschluss diverser Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) oder Beamtentum aus.
Freie Therapiewahl.
Freie Wahl des Therapeuten.
Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen – je nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag – eventuell die Kosten. Bitte prüfen Sie dies vorher mit ihrer entsprechenden Versicherung.
Ich berechne für meine Leistungen ein Honorar von 80,00€ pro Stunde. Die erste Stunde gestalte ich als Kennenlernrunde, die ich mit dem halben Honorar in Rechnung stelle. So können sie sicher gehen, dass ihnen die Atmosphäre und auch ich angenehm und sympathisch sind.
Gut zu wissen für Ihre Steuererklärung: Honorare für heilpraktische Psychotherapie können in der Regel als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie mich gerne an.
Die Anzahl der benötigten Sitzungen hängt von ihrer individuellen Situation ab. Sie entscheiden, wie oft und in welchen Abständen sie eine Sitzung wahrnehmen möchten.